Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Widerrufs- & Rückgaberechte
Bei den
angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeitdienstleistungen, die
zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums
zu erbringen sind. Daher kommt dem Kunden beim Kartenkauf über Internet und bei
sonstigen Vertragsabschlüssen im Fernabsatz das gesetzliche
Sonderrücktrittsrecht für Fernabsatzgeschäfte nicht zu (§ 312b BGB). Dies
bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung des
Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten
Karten.
2. Datenschutz
Personenbezogene
Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere dem Datenschutzgesetz (DSG) und dem Telekommunikationsgesetz
(TKG).
Dies
bedeutet, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nur in zwei
Fällen erfolgt: Entweder liegt eine gesetzliche Ausnahme vom grundsätzlichen
Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten vor, oder Sie haben uns
gegenüber ausdrücklich in die Speicherung Ihrer Daten eingewilligt.
Mit der
Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Veranstalter die Berechtigung, Bild-
und Tonaufnahmen von den Besuchern der Veranstaltung . ohne besondere
Vergütung . zu machen und nach eigenem Ermessen zu veröffentlichen.
3. Haftungseinschränkungen
Der
Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden, die vor,
während oder nach der Veranstaltung auftreten können. Es wird darauf
hingewiesen, dass bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von
möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. (Für einem geringen Betrag sind
an der Abendkasse limitiert Ohrstöpsel zu erwerben. ) "Stagediving"
und "Crowdsurfing" ist grundsätzlich erlaubt, solange die
Haftungseinschränkungen beachtet werden.
Beim Verlust
der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet. Bei
Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder wegen höherer
Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
4. Verbote von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen & Co.
Das
Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie
waffenähnlichen Gegenständen und Nazis auf die Veranstaltung ist grundsätzlich
untersagt. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der
Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den
Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren,
bleibt vorbehalten.
5. Parken
Beim Parken
beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Das Parken geschieht
grundsätzlich kostenfrei, solange der vorgesehene Parkplatz frei ist, jedoch
auf eigene Gefahr.
6. Jugendschutz
Bestimmungen
zum Jugendschutz am Lennefiz:
Alter von 0
bis einschließlich 6 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
nicht erlaubt!
Alter von 7
bis einschließlich 11 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
mit Erziehungsberechtigtem
Alter von 12
bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
mit Sorgeberechtigtem
(zur
Übertragung der Sorgeberechtigung siehe http://lennefiz.de/JuSchG/JuSchG.pdf)
Alter von 16
bis einschließlich 17 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren ohne Erziehungs- oder Sorgeberechtigten
haben bis 24.00 Uhr das Festivalgelände zu verlassen.
(siehe http://lennefiz.de/JuSchG/JuSchG.pdf)
Konzertgelände
(ab 24.00 Uhr): mit sorgeberechtigter Person
Erziehungsberechtigter
= Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung des Jugendlichen vom
Erziehungsberechtigten muss die .Vereinbarung zur besonderen
Obacht. rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.
Sorgeberechtigter
= Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die
Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.
Bei
Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die .Vereinbarung
zur Sorgeberechtigung. rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben
sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse
abgeben.
Wir behalten
uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu akzeptieren (z. B. bei
Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche
das Sorgerecht übertragen wurde).