Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Widerrufs- & Rückgaberechte

 

Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeitdienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind. Daher kommt dem Kunden beim Kartenkauf über Internet und bei sonstigen Vertragsabschlüssen im Fernabsatz das gesetzliche Sonderrücktrittsrecht für Fernabsatzgeschäfte nicht zu (§ 312b BGB). Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

 

 

2. Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Datenschutzgesetz (DSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG).

Dies bedeutet, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nur in zwei Fällen erfolgt: Entweder liegt eine gesetzliche Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten vor, oder Sie haben uns gegenüber ausdrücklich in die Speicherung Ihrer Daten eingewilligt.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Veranstalter die Berechtigung, Bild- und Tonaufnahmen von den Besuchern der Veranstaltung . ohne besondere Vergütung . zu machen und nach eigenem Ermessen zu veröffentlichen.

 

 

3. Haftungseinschränkungen

 

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden, die vor, während oder nach der Veranstaltung auftreten können. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. (Für einem geringen Betrag sind an der Abendkasse limitiert Ohrstöpsel zu erwerben. ) "Stagediving" und "Crowdsurfing" ist grundsätzlich erlaubt, solange die Haftungseinschränkungen beachtet werden.

Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

 

4. Verbote von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen & Co.

 

Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen und Nazis auf die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

 

5. Parken

 

Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Das Parken geschieht grundsätzlich kostenfrei, solange der vorgesehene Parkplatz frei ist, jedoch auf eigene Gefahr.

 

6. Jugendschutz

 

Bestimmungen zum Jugendschutz am Lennefiz:

 

Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre

Zutrittsbestimmungen: nicht erlaubt!

 

Alter von 7 bis einschließlich 11 Jahre

Zutrittsbestimmungen: mit Erziehungsberechtigtem

 

Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahre

Zutrittsbestimmungen: mit Sorgeberechtigtem

(zur Übertragung der Sorgeberechtigung siehe http://lennefiz.de/JuSchG/JuSchG.pdf)

 

Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre

Zutrittsbestimmungen: Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren ohne Erziehungs- oder Sorgeberechtigten haben bis 24.00 Uhr das Festivalgelände zu verlassen.

(siehe http://lennefiz.de/JuSchG/JuSchG.pdf)

 

Konzertgelände (ab 24.00 Uhr):  mit sorgeberechtigter Person

 

 

Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die .Vereinbarung zur besonderen Obacht. rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.

 

Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.

Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die .Vereinbarung zur Sorgeberechtigung. rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.


Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu akzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).